Das Pflegestärkungsgesetz II
Mit dem Entwurf für das Pflegestärkungsgesetz II verabschiedet das Bundeskabinett eine neue Grundlage für die Versorgung alter und kranker Menschen. Herzstück dabei ist die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.So soll es ab 2017 besser möglich sein, die Individualität in der Pflege, die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen und die Ansprüche von Menschen mit Demenz nachhaltig zu stärken.
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